Zulassungsbedingungen
Zugelassen sind alle Interessierten aus Ländern der Europäischen Union und Nachbarstaaten. Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Universitäts- bzw. Fachhochschulstudium (ab Bachelor) oder ein vergleichbarer Abschluss sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung.
Bei Abschluss von technischen, juristischen, naturwissenschaftlichen, geistes- und sozialwissenschaftlichen Studien ist ein Basiswissen feministischen Forschungsverständnisses und jedenfalls interdisziplinärer Arbeits- und Forschungsmethodik Voraussetzung. Auch außeruniversitäre Weiterbildung in diesem Sinn kann für die Zulassung zum Lehrgang geltend gemacht werden.
Absolventinnen des postgradualen Lehrgangs universitären Charakters Feministisches Grundstudium, die eine akademische Bezeichnung erworben haben, sind ebenfalls zugelassen.
Die Arbeitssprachen im Masterlehrgang sind Deutsch und Englisch.

