Abschluss des Masterlehrgangs
- Abschluss und Graduierung MA (Women's Studies & Feminist Research)
Der gesamte Lehrgang umfasst 120 ECTS. Für die Graduierung zum Master of Arts ist der Leistungsnachweis der Absolvierung sämtlicher unter Aufbau des Lehrgangs beschriebener Erfordernisse zu erbringen.
- Nachweis über die Absolvierung der Module
Es gilt die Teilnahmebestätigung; sie wird dann ausgestellt, wenn Sie mindestens 80 Prozent der jeweiligen Seminarzeit pro Modul anwesend sind (= Präsenzphase) und die von den Referentinnen gestellten Lernaufgaben (= Selbststudienphase) positiv abgeschlossen wurden. Die gesammelten Teilnahmebestätigungen sind eine Voraussetzung für die Zulassung zum Abschluss.
- Master-Thesis
Sie verfassen eine Master-Thesis. Diese wird im Idealfall in Abstimmung mit Ihrer eigenen Arbeitspraxis konzipiert (weitere Informationen zur Master-Thesis erhalten Sie im ersten Semester).
- Betreuung und Begutachtung der Master-Thesis
Sie werden entweder von einer Expertin Ihrer Wahl aus dem Lehrteam oder von einer von Ihnen vorgeschlagenen externen Expertin in Absprache mit der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung betreut.
Die Begutachtung der Master-Thesis erfolgt durch die Betreuerin und durch die Lehrgangsleitung. Die Master-Thesis wird auch dann anerkannt, wenn es sich um eine Gruppenarbeit (max. drei Teilnehmende) handelt.
- Abschlusspräsentation
Sie präsentieren Ihre Master-Thesis am Ende des Lehrgangs vor dem Lehrteam und nach Maßgabe vor einer ausgewählten Öffentlichkeit.

